Wichtig

Das sollten Sie wissen

Vorsorge-, Kontroll- und Berufstauglichkeitsuntersuchungen erfolgen nur nach Vergabe eines Termins, welcher in der Regel außerhalb Sprechzeiten liegt. Bitte bringen Sie bei jedem Arztbesuch Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Zu den Vorsorgeuntersuchungen bitte das Gelbe Heft und bei Impfungen den Impfausweis nicht vergessen.

  Kindervorsorgeuntersuchungen

U2 3.-10. Lebenstag
U3 4.-6. Lebenswoche
U4 3.-4. Lebensmonat
U5 6.-7. Lebensmonat
U6 10.-12. Lebensmonat (bis zum 1. Geburtstag)
U7 21.-24. Lebensmonat (bis zum 2. Geburtstag)
U7a 34.-36. Lebensmonat (bis zum 3. Geburtstag)
U8 43.-48. Lebensmonat (bis zum 4. Geburtstag)
U9 60.-64. Lebensmonat (zum 5. Geburtstag)
U10* 7-8 Jahre (bis zum 9. Geburtstag)
U11* 9-10 Jahre (bis zum 11. Geburtstag)
J1 12-14 Jahre (bis zum 15. Geburtstag)
J2* 16-17 Jahre (bis zum 18. Geburtstag)
*Diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Versicherte der AOK Plus Sachsen, TK und Knappschaft können die U10, U11 und J2 mit Chipkarte (eGK) in Anspruch nehmen, Versicherte aller anderen Krankenkassen nur noch als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
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